Das kostenfrei verfügbare Webanalysetool Google Analytics ist bei vielen Webseitenbetreibern sehr beliebt. Es bietet eine Fülle von Möglichkeiten zur Messung des Benutzerverhaltens auf einer Webseite und kann mit seinem Funktionsumfang kommerziellen Tools durchaus das Wasser reichen. Klar, dass nicht nur private Webseiten den tracking code von Google Analytics enthalten, sondern auch viele Firmen dieses Werkzeug einsetzen.
Im Gegenzug ist Google Analytics deutschen Datenschützern seit einiger Zeit ein Dorn im Auge. So steht Google immer wieder im Verdacht, die gesammelten Daten der Nutzer mit anderen Diensten aus dem eigenen Haus zusammenzuführen und soll so angeblich in der Lage sein, sehr detailierte Nutzerprofile zu erstellen. Streitpunkt in dieser Diskussion ist immer wieder die Frage, ob die IP-Adresse des Rechners, mit dem auf eine Webseite zugegriffen wird, zu den personenbezogenen Daten zählt, oder nicht. Ein Zuordnung dieser IP-Nummer zu einem Computers, nicht zu einer Person, ist theoretisch denkbar. Dazu benötigt man allerdings nicht nur die IP-Adresse, sondern auch den Zugriff auf die Verbindungsdaten z.B. eines Providers. Diesen Zugriff hat weder Google, noch ein Webseitenbetreiber.
Google hat aber auf die Bedenken der deutschen Datenschützer reagiert und bietet zwei Möglichkeiten, sich dem Datensammeln über Google Analytics zu entziehen:
- Einmal hat der Surfer im Netz selbst die Möglichkeit, das Datensammeln durch Google Analytics pauschal zu unterbinden. Nutzt man die gängigeren Browser kann man mit Hilfe eines installierbaren Browser-Plugins die Google Analytics Scripte deaktivieren. Das Plugin gibt es unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout.
- Eine andere, smartere Variante bietet Google den Webseitenbetreibern an. Mit einer im tracking code zusätzlich eingefügten Javascript-Funktion ‘_anonymizeIp()‘ lässt sich die IP-Adresse anonymisieren. Wie das geht beschreibt Markus Vollmert (sein Blog über Webanalyse: eControlling) in dem Artikel Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren des Printmagazins t3n. Mit der Funktion wird der letzte Nummernblock einer IP-Adresse nicht mehr gespeichert. Eine Zuordnung der verbleibenden IP-Nummer zu einem Rechner ist damit nicht mehr möglich.
Eins muss man Google lassen, die Firma reagiert sehr schnell mit praktikablen Lösungen auf die Kritik der Datenschützer. Nun liegt es vor allem an den Webseitenbetreibern, dieses Angebot auch zu nutzen.
